Wenn die Gerinnungshemmung gesteuert werden muss
Wenn Sie dauerhaft orale Gerinnungshemmer einnehmen, müssen Ihre Gerinnungswerte regelmäßig kontrolliert werden. Die alle drei bis vier Wochen in der Arztpraxis durchgeführten Kontrollen können kurzfristig mögliche Schwankungen nicht erfassen. Hierdurch kann das Ergebnis der Therapie beeinträchtigt werden.
Mit einem Gerinnungsmonitor können Sie Ihre Gerinnungswerte einfach, bequem und zuverlässig selbst kontrollieren.
Umfangreiche klinische Studien haben gezeigt, dass die Therapieergebnisse bei einer wöchentlichen Messung zu annähernd 80 % im angestrebten therapeutischen Bereich liegen, während dies bei der konventionellen Kontrolle in der Praxis nur in 60 % der Fälle zutrifft.
Auch wenn Sie Ihre Gerinnungswerte selbst messen und die Medikamentendosis anpassen, bleibt Ihr behandelnder Arzt selbstverständlich Ihr Ansprechpartner. Er prüft mit Ihnen zusammen in regelmäßigen Abständen die ermittelten Werte, beurteilt die Ergebnisse und berät Sie.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es kommen nur Patienten für das Gerinnungs-Selbstmanagement in Frage, die langfristig anti-koaguliert werden müssen. Häufigste Diagnosen sind:
• Künstlicher Herzklappenersatz
• Permanentes Vorhofflimmern
• Wiederholte Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien
• Angeborene oder erworbene Gerinnungsstörungen
Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen setzt die Teilnahme an einer Patientenschulung voraus, die wir in regelmäßigen Abständen anbieten.
Bei erfolgreicher Teilnahme stellen wir Ihnen ein Schulungszertifikat. aus und helfen Ihnen bei allen administrativen Aufgaben zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Ziel der Patientenschulung ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, das Gerinnungs- Selbstmanagement unter Alltagsbedingungen umzusetzen.
Darüber hinaus verpflichten Sie sich Ihre Messwerte und Dosisanpassungen zu protokollieren und jedes Quartal überprüfen zu lassen.